Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden AGB gelten für alle Lieferungen und Arbeiten der Gerber Kran AG (nachfolgend Gerber Kran) aus Kauf-oder Werkvertrag. Abweichungen davon sind nur gültig, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurden.

2. Angebot

3. Personenbezogene Daten

Der Besteller erlaubt Gerber Kran im Rahmen des Abschlusses oder der Abwicklung eines Vertrages die Bearbeitung und Nutzung von personen-und firmenbezogenen Daten. Insbesondere ist Gerber Kran zur Prüfung der Kreditwürdigkeit oder zur Geltendmachung von Forderungen ermächtigt, mit Behörden oder Unternehmen, die Kreditauskünfte erteilen oder mit Forderungseinzug befasst sind, Daten austauschen oder zu übergeben. Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt unter Einhaltung der schweizerischen Gesetzgebung zum Datenschutz.

4. Preise und Lieferung

5. Zahlungsfrist

Unter Vorbehalt anderslautender Vereinbarungen werden sämtliche Zahlungen 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

6. Kranmontage und -demontage

Die Zufahrt für die Transport -und allenfalls Autokranfahrzeuge bis unmittelbar zum Kranstandort wird durch den Besteller geräumt und ausreichend befestigt. Der Untergrund muss sowohl die Achslasten der Transportfahrzeuge und des Autokrans, als auch die Stützdrücke des Autokrans aufnehmen können. Der Leistungsumfang für die Montage / Demontage beginnt ab Oberkante des Fundamentes / Schienenoberkante bis zur Oberkante des Krans inkl. Inbetriebnahme und Lasteichung bzw. bis zur Betriebsbereitschaft. Gerber Kran haftet nur für Beschädigungen an Zufahrt, Grundstücken, Umgebung, etc. durch Transportfahrzeuge oder Autokrane, welche nachweislich durch sie verursacht wurden.

7. Eigentumsvorbehalt bei Verkaufsobjekten

Die gelieferten Verkaufsobjekte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Kosten im Eigentum von Gerber Kran. Sie dürfen bis zum Eigentumsübergang nicht verpfändet, verkauft und auch nicht an Dritte vermietet werden. Gerber Kran ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Bestellers in das Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

8. Verzug des Bestellers bei Verkauf

Befindet sich der Besteller im Verzug, behält sich Gerber Kran das Recht vor, vom Vertrag zurück zu treten und die gelieferten Objekte zurück zu fordern. Ein Verzug tritt bereits ein bei der verspäteten Leistung oder Nichtleistung einer Teilzahlung. Werden vereinbarte Teilzahlungen nicht bis spätestens 30 Tage nach deren Fälligkeit geleistet, so wird der gesamte Restbetrag fällig. Spricht Gerber Kran den Vertragsrücktritt aus, ist der Besteller zu folgenden Leistungen verpflichtet:

9. Versicherungen beim Kauf

Der Besteller ist beim Kauf eines Krans verpflichtet, mit Wirkung ab Gefahrenübergang für die nicht oder nicht voll bezahlten Objekte sämtliche Versicherungen abzuschliessen, wie beispielsweise Diebstahl-, Feuer-, Explosions-, Elementarschaden-, Transport-, Maschinen-und/oder Maschinenkasko-und Montageversicherung. Seine sich daraus ergebenden Ansprüche auf Versicherungsleistungen tritt er an Gerber Kran ab. Ist der Besteller nicht in der Lage, den Abschluss der notwendigen Versicherungen nachzuweisen, so ist Gerber Kran berechtigt, diese zu seinen Lasten selbst abzuschliessen. Der Besteller hat Gerber Kran jeden Schadenfall unverzüglich zu melden.

10. Garantie und Haftung

Ebenfalls wird keine Haftung übernommen für den Fall, dass vom Besteller Änderungen (insbesondere zusätzliche Einbauten am Objekt) vorgenommen werden. Alle weitergehenden Gewährleistungsansprüche wie z.B. Minderung oder Wandelung und jede weitere Haftung von Gerber Kran für direkte oder indirekte Schäden des Bestellers ausdrücklich ausgeschlossen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien wird unter Vorbehalt zwingender Gerichtsstände der Sitz von Gerber Kran als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.